Angela Merkel und die CDU jetzt per Briefwahl wählen
Für alle, die ein Zeichen setzen und schon jetzt ihre Stimme für Angela Merkel abgeben wollen: Gleich heute Briefwahl beantragen und das Kreuz für die CDU machen!
Nutzt doch außerdem die Informationen auf dieser Seite, um Euren Freunden und Bekannten die Briefwahl zu erklären und sie davon zu überzeugen, per Brief CDU zu wählen. Argumente für die CDU und Angela Merkel findet Ihr im Download Bereich.
Und so funktioniert die Briefwahl
Bei der Bundestagswahl am 27. September könnt Ihr ohne Angabe von Gründen Briefwahl beantragen. Der Weg ist ganz einfach:
Ende August/Anfang September erhaltet Ihr von Eurer Gemeindebehörde (Stadtverwaltung, Bezirksamt o.ä.) Eure Wahlbenachrichtigung.
Füllt auf der Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus.
Sendet den ausgefüllten Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen in einem verschlossenen Briefumschlag an Eure Gemeindebehörde. Die richtige Adresse findet Ihr auf der Wahlbenachrichtigung, in Eurem Telefonbuch (z. B. Gelbe Seiten, Ämter und Behörden) oder im Internet.
Ihr erhaltet die Briefwahlunterlagen dann zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause.
Füllt die Wahlunterlagen aus. Die Rücksendung an Eure Gemeindebehörde übernimmt für Euch kostenlos die Deutsche Post AG.
Solltet Ihr bis 14 Tage vor der Wahl Eure Wahlbenachrichtigung nicht bekommen haben, wendet Euch bitte an Eure Gemeinde bzw. Stadtverwaltung oder an das Bezirksamt Eures Wohnbezirks.
Wusstet Ihr schon,
dass Ihr Briefwahl schon vor Erhalt Eurer Wahlbenachrichtigung beantragen könnt. Die hierzu notwendige Erteilung eines Wahlscheins kann ab dem 31. Juli 2009 erfolgen. Mit Eurer Wahlbenachrichtigung (und unter Vorlage eines gültigen Ausweises) könnt Ihr auch im Rathaus persönlich die Briefwahl beantragen und gleich dort Eure Stimme abgeben.
Antrag für Dritte
Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Auch zur Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person benötigt Ihr eine schriftliche Vollmacht. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.